| |
05. Dezember 2009
Offene Kirche und neue Läuteordnung
Nach langen Vorüberlegungen und vielen Gesprächen mit unterschiedlichen Gremien, und Sachverständigen ist der KGR zwei Themenblöcke angegangen, von denen wir im letzten Kirchenfenster schon berichtet haben. Zum einen haben wir uns dazu entschlossen, ab 1. Advent die Kirche für Menschen geöffnet zu halten, die sie als Ort der Stille, der Besinnung und des Gebetes aufsuchen möchten. Sie soll zukünftig von Montag bis Samstag in der Zeit von 8:00 - 19:00 Uhr und sonntags nach dem Gottesdienst ebenfalls bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Noch suchen wir Leute, die bereit wären, regelmäßig einmal oder mehrmals in der Woche die Kirchentüren abends wieder abzuschließen. Schön wäre es, wenn das jemand als seine Aufgabe entdecken würde, einen abendlichen Spaziergang mit diesem Ziel zu machen. Läuteordnung Auch die Läuteordnung, die einer dringenden Überarbeitung bedurfte, haben wir neu beschlossen. Die wichtigsten Veränderungen betreffen zum einen die sogenannten Zweitgottesdienste, die wir den sonntäglichen Gottesdiensten gleichgestellt haben im Geläut, um zu verdeutlichen, dass auch sie vollwertige Gottesdienste sind. Zum anderen haben wir das volle Geläut zur Konfirmation reduziert. Dafür sprechen drei Gründe: 1. Die Konfirmation ist im Gegensatz zur Taufe kein Sakrament! Durch das volle Geläut wird sie der Taufe aber weit übergeordnet. 2. Wenn bei den anderen Kasualien nur eine Glocke geläutet wird, wird die Konfirmation auch diesbezüglich weit übergeordnet. 3. Man versteht durch das volle Geläut bei der Einsegnung kaum noch den Konfirmationsspruch und den Segen, die aber als wesentlich wichtiger einzuschätzen sind. Als drittes haben wir das volle Geläut zum Hauptgebet an Karfreitag ersatzlos gestrichen, weil es weder liturgisch noch theologisch Sinn macht, sondern der speziellen Langensteinbacher Geschichte entsprungen ist. Auch bei Beerdigungen wollten wir im Blick auf das Geläut kein Ansehen der Person machen und haben es vereinheitlicht. Das morgendliche Läuten haben wir von 6:00 Uhr auf 8:00 Uhr verschoben, um es als liturgisches Geläut wieder zur Gel- tung zu bringen, denn mit dem Geläut wollen wir die Kirche zum Gebet und zur persönlichen Andacht öffnen. Wir erhoffen uns, dass dadurch das Geläut wieder neu in die Betrachtung, das Gespräch und vor allem in die persönliche Gebets praxis kommt. Die neue Läuteordnung können Sie der Tabelle entnehmen. Sowohl die offene Kirche als auch die Läuteordnung sollen bis Pfingsten einer Probephase unterliegen. Der Kirchengemeinderat behält sich vor, dann noch einmal sowohl die Praxis der offenen Kirche als auch der Läuteordnung zu prüfen und ggf. Veränderungen vorzunehmen. Ekkehard Stier
|
|